Rechtsprechung
   VGH Bayern, 05.05.2000 - 24 ZB 00.1048   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,56159
VGH Bayern, 05.05.2000 - 24 ZB 00.1048 (https://dejure.org/2000,56159)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.05.2000 - 24 ZB 00.1048 (https://dejure.org/2000,56159)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Mai 2000 - 24 ZB 00.1048 (https://dejure.org/2000,56159)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,56159) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • VG Augsburg, 05.12.2006 - Au 1 K 06.261

    Ausländerrecht: Ausweisung nach unerlaubtem Handeltreiben mit Kokain, Besonderer

    Bei der der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegenden Beurteilung, ob ein Regel- oder ein Ausnahmefall im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 4 AufenthG vorliegt, sind alle Umstände der strafgerichtlichen Verurteilung sowie die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen maßgeblich und die in § 55 Abs. 2 AufenthG näher beschriebenen Umstände zu berücksichtigen (vgl. BayVGH vom 5.5.2000, Az. 24 ZB 00.1048; BayVGH vom 8.2.2000, Az. 24 ZS 00.10; BayVGH vom 2.2.2000, Az. 24 ZF 99.3638; BVerwG vom 15.1.1997, Buchholz 402.240 § 47 AusIG 1990 Nr. 12).
  • VG Augsburg, 07.07.2005 - Au 1 S 05.562

    Ausländerrecht: Regelausweisung wegen BtM-Straftat trotz Strafaussetzung zur

    Bei der der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegenden Beurteilung, ob ein Regel- oder ein Ausnahmefall vorliegt, sind alle Umstände der strafgerichtlichen Verurteilung und die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen maßgeblich und die jetzt in § 55 Abs. 3 AufenthG näher beschriebenen Umstände zu berücksichtigen (vgl. BayVGH vom 5.5.2000 Az. 24 ZB 00.1048, u.a. mit Hinweis auf BVerwG vom 5.1.1997 Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 12).
  • VG Augsburg, 05.04.2005 - Au 1 K 04.1877

    Ausländerrecht: Regelausweisung nach unerlaubtem Handeltreiben mit Heroin in

    Bei der der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegenden Beurteilung, ob ein Regel- oder ein Ausnahmefall vorliegt, sind alle Umstände der strafgerichtlichen Verurteilung sowie die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen maßgeblich und die in § 45 Abs. 2 AuslG näher beschriebenen Umstände zu berücksichtigen (vgl. BayVGH vom 5.5.2000, Az. 24 ZB 00.1048; BayVGH vom 8.2.2000, Az. 24 ZS 00.10 BayVGH vom 2.2.2000, Az. 24 ZF 99.3638; BVerwG vom 15.1.1997, Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 12).
  • VG Augsburg, 19.09.2006 - Au 1 K 06.346

    Ausländerrecht: Ausweisung eines irakischen Staatsbürgers nach unerlaubtem

    Bei der der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegenden Beurteilung, ob ein Regel- oder ein Ausnahmefall im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 4 AufenthG vorliegt, sind alle Umstände der strafgerichtlichen Verurteilung sowie die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen maßgeblich und die in § 55 Abs. 2 AufenthG näher beschriebenen Umstände zu berücksichtigen (vgl. BayVGH vom 5.5.2000, Az. 24 ZB 00.1048; BayVGH vom 8.2.2000, Az. 24 ZS 00.10; BayVGH vom 2.2.2000, Az. 24 ZF 99.3638; BVerwG vom 15.1.1997, Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht